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Verbesserung der Kennzeichnung von Honig und anderen Produkten

An diesem Mittwoch gab das Europäische Parlament grünes Licht für eine Einigung zur neuen Kennzeichnung, Zusammensetzung, Nomenklatur und Präsentation von Produkten wie Honig. Alles, was bereits als „Frühstücksrichtlinien“ bekannt ist. Diese Richtlinie ist für den Bienenzuchtsektor von besonderer Bedeutung, da es dort häufig zu Eingriffen und Betrügereien kommt. All dies kommt zu einem Sektor hinzu, der aufgrund von Pathologieproblemen bei Bienen und Klimaproblemen einen Produktionsrückgang erlitten hat und in einer schweren Krise steckt.

Die eingeführten Regelungen sollen es den Verbrauchern erleichtern, genauere Informationen über die Herkunft und Zusammensetzung von Honig zu erhalten. All dies wird dazu beitragen, die Transparenz der Lebensmittelkette zu verbessern. Dieser Standard wird die Reduzierung von Betrug und Verfälschung von Honig erleichtern. Insbesondere muss der prozentuale Anteil des jeweiligen Herkunftslandes des Honigs angegeben werden. Auch die Kontrolle der Verfälschung von Honig mit Zucker wird ausgeweitet.

Diese Maßnahmen im Bienenzuchtsektor sind sehr wichtig, um die Produzenten des Gebiets zu stärken. Auch um Bienen und Bestäubung zu schützen und so die Artenvielfalt des Territoriums zu stärken.

Honig, Säfte und Marmeladen werden eine verbesserte Kennzeichnung erfahren

So wie sich die Etikettierung von Honig verbessern wird, verbessern sich auch Säfte und Marmeladen. Bei Säften wiederum muss auf dem Etikett deutlich der Zuckergehalt der Säfte angegeben sein.

Bei Marmeladen und Konfitüren muss der Fruchtgehalt angegeben werden. Bei Konfitüren beträgt der Mindestgehalt 350 bis 450 Gramm pro Kilo. Bei Konfitüren soll der Anteil von 450 auf 500 Gramm pro Kilo steigen. Alles mit dem Ziel, den Zuckeranteil in diesen Produkten zu reduzieren und die Qualität zu verbessern.

Über alle bereits vereinbarten Regeln wird innerhalb von 20 Tagen abgestimmt und im Journal der Europäischen Union veröffentlicht. Wenn sie in Kraft treten, können die Länder bis zu zwei Jahre Zeit für ihre Anwendung einräumen.

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