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Neue Regelung für Weinwettbewerbe

Kanarische Weinwettbewerbe

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Anerkennung von Weinwettbewerbe wurden heute (17) in der veröffentlicht Staatlicher offizieller Newsletter.

Der Geltungsbereich des Aktionsprotokolls umfasst beide Wettbewerbe, an denen teilgenommen werden soll Spanien wie ausnahmsweise in anderen Ländern. Solange sie von spanischen Institutionen organisiert werden. deshalb, die internationale Wettbewerbe undn diejenigen mit Weinen, die in verschiedenen Ländern hergestellt wurden, einschließlich Spanien.

Sowie in nationale Wettbewerbe in denen nur Weine aus Spanien. Auch bei denen nur Weine von a Überautonome geschützte Ursprungsbezeichnung.

Mindestens fünf Länder müssen an internationalen Weinwettbewerben teilnehmen

Bei internationalen Wettbewerben erfolgt die Teilnahme an der vorherigen Ausgabe von Mustern mindestens aus fünf Länder. Zusätzlich zu Spanienbei allgemeinen Wettbewerben. Für ihren Teil müssen mindestens drei Länder an den Wettbewerben teilnehmen Kategorien oder Weinsorten.

Im Fall von nationale Wettbewerbe Teilnahme an der vorhergehenden Ausgabe von Mustern, die mindestens aus stammen fünf autonome Gemeinschaften. Immer anders als derjenige, in dessen Gebiet der Wettbewerb stattfindet. Dies gilt für allgemeine Wettbewerbe und für mindestens zwei Wettbewerbe nach Kategorie oder Art des Weins.

Auf der anderen Seite gibt es die Weinwettbewerbe geschützt durch a Geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) überautonomer Charakter. Hier die Teilnahme an der vorherigen Ausgabe von Mustern, die mindestens 20% der in der PDO. Diejenigen, die möglicherweise am Wettbewerb teilnehmen können.

Ausnahmen sind auch für die Genehmigung der Verwendung des institutionellen Logos des Ministeriums vorgesehen. Wird auf sein Wettbewerbe und Wettbewerbe das Angebot a besonderes Interesse für den Sektor. Oder sie reagieren auf außergewöhnliche Umstände. Auch für Wettbewerbe, die von unterstützt werden zwei oder mehr autonome Gemeinschaften.

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